Archiv für die Kategorie 'AGB-Klauseln'

Ist die Wertersatzklausel für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei ebay-Verkäufern zulässig?

Wie kürzlich berichtet ist die Frage offen, ob die Bereitstellung der Widerrufsbelehrung im Internet innerhalb des jeweiligen Auktionsangebots die Textform iSd. § 126b BGB erfüllt. Deshalb ist es ebenfalls ungeklärt, ob gewerbliche Verkäufer bei eBay nach einem wirksamen Widerruf (oder der Rückgabe) Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetretene Verschlechterung von den Käufern verlangen können.

Gemäß § 357 Abs. 3 S.1 BGB muss der Käufer spätestens bei Vertragsschluss in Textform darauf hingewiesen werden. Fehlt dieser Hinweis vor Vertragsschluss, kann der Verkäufer nach § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB keinen Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung verlangen.

Das LG Berlin hat eine Wertersatzpflicht des Käufers für eBay-Auktionen verneint (Beschl. v. 15.03.2007 – Az.: 52 O 88/07), da die Bereitstellung der Widerrufsbelehrung im Internet innerhalb des jeweiligen Auktionsangebots die Textform iSd. § 126b BGB nicht erfüllt. Nunmehr hat jedoch das OLG Hamburg genau entgegengesetzt entschieden (Beschluss vom 19.06.2007, Az.: 5 W 92/07).
‘Ist die Wertersatzklausel für bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei ebay-Verkäufern zulässig?’ weiterlesen

Online-Handel: Zu enge Scrollboxen für Widerrufsbelehrung und AGB’s können wettbewerbswidrig sein

Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt vom 09.05.2007 verstoßen zu enge Scrollboxen, in denen der Leser nur einen sehr kleinen Teil der Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen kann, gegen das Gebot einer klar und verständlichen Unterrichtung über das Widerrufsrecht, 312 c Abs. 1 BGB iVm. § 1 Nr. 10 BGB-InfoV. Entsprechendes gelte auch für die Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB-Klauseln, die gem. $ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB Voraussetzung für deren wirksame Einbeziehung in den Vertrag sind.
Die Erteilung unzureichender Widerrufsbelehrungen und die Verwendung unwirksamer oder nicht wirksam vereinbarter AGB-Klauseln seinen zumindest mittelbar absatzfördernde Wettbewerbshandlungen iSd. § 2 Nr. 1 UWG. Aus diesem Wettbewerbsbezug des beanstandeten Verhaltens folge, dass die verletzten zivilrechtlichen Vorschriften als Marktverhaltensregelungen iSd. § 3, 4 Nr. 11 UWG einzustufen sind.
Das OLG Frankfurt hat allerdings klar gestellt, dass die Verwendung von Scrollboxen nicht generell zur Unwirksamkeit von Widerrufsbelehrung oder AGB-Klauseln führen.

OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.05.2007, Az. 6 W 61/07

Lieferfristangabe „in der Regel…“ in AGB ist wettbewerbswidrig

Nach einer am 3. April 2007 verkündeten Entscheidung des KG Berlin ist die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Lieferfristangabe „in der Regel…“ ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB. In dem betreffenden Fall lautete die Klausel eines eBay-Verkäufers: „Die Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“. ‘Lieferfristangabe „in der Regel…“ in AGB ist wettbewerbswidrig’ weiterlesen