Dem Handelskonzern REWE wurde es gerichtlich untersagt, in seinen Penny-Filialen Versicherungen zu verkaufen. Das entschied das Landgericht Wiesbaden am 14. Mai 2008. Geklagt hatte der AfW- Bundesverband Finanzdienstleistung. Die Begründung ist nicht überraschend: Der Handelskonzern ist als Versicherungsvermittler am Markt für Finanzdienstleistungen aufgetreten, ohne die hierzu notwendige Genehmigung der Industrie- und Handelskammer zu haben. Eine solche Erlaubnis sei laut Gewerbeordnung notwendig. Dies gehe auf die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Mai 2007 zurück (Anm.: Im Ergebnis liegt ein Verstoß gegen §§ 4 Nr. 11 UWG, 34d GewO vor.)
Zum Sachverhalt:
REWE hatte seit Herbst 2007 in Penny-Filialen ein Versicherungspaket der ARAG angeboten, das an der Supermarkt-Kasse gekauft werden konnte. Zu Hause mussten die Unterlagen ausgefüllt und an die ARAG versendet werden. Der Kaufpreis wurde auf die erste Prämie angerechnet. Penny hat für die Versicherung bundesweit geworben und die Jahresprämie für die ARAG eingezogen. Damit, so das LG Wiesbaden, sei Penny als Versicherungsmakler aufgetreten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Quelle: Welt.de
