Archiv für April 2007

Lieferfristangabe „in der Regel…“ in AGB ist wettbewerbswidrig

Nach einer am 3. April 2007 verkündeten Entscheidung des KG Berlin ist die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Lieferfristangabe „in der Regel…“ ist nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 308 Abs. 1 Nr. 1 BGB. In dem betreffenden Fall lautete die Klausel eines eBay-Verkäufers: „Die Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang“. ‘Lieferfristangabe „in der Regel…“ in AGB ist wettbewerbswidrig’ weiterlesen